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Schutzvertrag
WAS IST EIN SCHUTZVERTRAG ?
Wenn jemand ein Tier aus der Obhut einer Tierschutzorganisation oder eines Tierheimes übernimmt, muss normalerweise ein Schutzvertrag unterzeichnet werden.
In diesem Vertrag sind alle relevanten Angaben, das übernommene Tier betreffend ( Rasse, Alter, Impfungen, Chip Nr., etc. ) notiert und
auch die Daten des neuen Tierhalters ( Name, Adresse, Telefon ) erfasst.
In diesem Vertrag sind alle relevanten Angaben, das übernommene Tier betreffend ( Rasse, Alter, Impfungen, Chip Nr., etc. ) notiert und
auch die Daten des neuen Tierhalters ( Name, Adresse, Telefon ) erfasst.
Obwohl jeder Verein bzw. Organisation seine eigenen Verträge verwendet, weichen sie untereinander nur in geringen Details ab .
In allen Schutzverträgen verpflichtet sich der neue Tierhalter, das übernommene Tier immer artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, eventuelle Krankheiten und Verletzungen umgehend tierärztlich behandeln zu lassen.
Hunde dürfen nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden.
Sollte keine Kastration erfolgt sein, muss Sorge getragen werden, dass keine Fortpflanzung stattfindet.
Es darf auf keinen Fall gezüchtet werden, um weiteres Tierelend zu verhindern.
In allen Schutzverträgen verpflichtet sich der neue Tierhalter, das übernommene Tier immer artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, eventuelle Krankheiten und Verletzungen umgehend tierärztlich behandeln zu lassen.
Hunde dürfen nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden.
Sollte keine Kastration erfolgt sein, muss Sorge getragen werden, dass keine Fortpflanzung stattfindet.
Es darf auf keinen Fall gezüchtet werden, um weiteres Tierelend zu verhindern.
Tiere aus Tierschutzorganisationen und Tierheimen dürfen niemals ohne Einwilligung des jeweiligen Vereines an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Tier nicht mehr gehalten werden können, ist es an den verantwortlichen Tierschutzverein zurück zu geben.
Der zukünftige Tierhalter erklärt sich mit einem späteren Besuch von Mitarbeitern des Vereines einverstanden, um sich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen zu können.
Sollte nun eine Kontrolle zeigen, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muß (sprich z.B. ein Hund an der Kette vorgefunden wird), hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine solide Handhabe gegen den Tierhalter.
Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen .
Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein/die Organisation und der Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.
Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen .
Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein/die Organisation und der Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.
Diese Maßnahme geschieht ausschliesslich zum Schutz des vermittelten Tieres !
Es ist selbstverständlich auch allen Privatpersonen zu raten, bei der Weitergabe eines Tieres, solch einen Schutzvertrag unterfertigen und sich jedenfalls einen Personalausweis zeigen zu lassen.
Ein ehrlicher Interessent und Tierfreund wird diese Vorsichtsmaßnahme zweifellos verstehen und anstandslos solch einen Schutzvertrag unterzeichnen.
Ein ehrlicher Interessent und Tierfreund wird diese Vorsichtsmaßnahme zweifellos verstehen und anstandslos solch einen Schutzvertrag unterzeichnen.